Für den Betrieb von Webauftritten und die Darstellung von Inhalten
im World Wide Web gibt es verschiedene
Regeln und Rahmenbedingungen, die zu beachten sind. Sie sind uneingeschränkt
für alle Einrichtungen der Universität gültig.
Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten
Regelungen.
Regeln der Hochschulleitung für Webauftritte der FAU
Offizielle Regelungen der Hochschulleitung zur Gestaltung von Informationen für das World Wide Web.
Die von der Hochschulleitung beschlossenen Regeln für Webauftritte lassen den Betreibern von Webauftritten großen Spielraum. Die Hochschulleitung, die Pressestelle und der Ausschuss für Rechenanlagen unterstützen die Freiheit von Forschung und Lehre ausdrücklich, indem Regelungen lediglich grundlegende Forderungen beinhalten, die in den meisten Fällen bereits durch gesetzliche Vorgaben vorgeschrieben sind.
Regeln des Ausschuss für Rechenanlagen
Besondere Regelungen, die vom Ausschuss für Rechenanlagen an der FAU erlassen wurden.
Gesetzliche Vorgaben
Durch den Gesetzgeber (Bund und Land) wurden einige Vorgaben gemacht, die direkten Bezug auf die Gestaltung von Webseiten haben.
Checkliste zur Gestaltung barrierefreier Webanwendungen und Webauftritten
Checkliste für die Beschaffung von Webanwendungen und Webauftritten.
Benutzung von Anfahrtskarten und Lageplänen
Hinweise zur Nutzung von Anfahrtskarten, Lageplänen, Landkarten und anderen grafischen Wegbeschreibungen.
Berliner Erklärung (Open Access)
Im Oktober 2003 haben sich deutsche und internationale Forschungsorganisationen ( Max-Planck-Gesellschaft, Deutsche Forschungsgemeinschaft, Hochschulrektorenkonferenz, Wissenschaftsrat und andere) dazu verpflichtet, das Prinzip des offenen Zugangs zu wissenschaftlichem Wissen an deutschen Hochschulen zu etablieren.
Empfehlungen
Die große Zahl an Gesetzen und Regelungen kann vor der Erstellung von Webauftritten abschrecken. Um Ihnen die Übersicht zu erleichtern, wurde eine Zusammenfassung aller wichtigen Leitsätze und Regeln erstellt.
