Regelung für Internet-Namen an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU)
Innerhalb des physikalischen Rechner-Netzes der FAU gilt:
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Internet- / Webnamen dürfen nur über das Regionale Rechenzentrum Erlangen (RRZE) beantragt werden.
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Alle Rechnernamen im Netz der FAU müssen mit
.uni-erlangen.deenden. -
Webadressen auf Servern im FAU-Netz müssen auf
.uni-erlangen.deenden.
Ausnahmen werden nur auf Antrag für universitätsübergreifende Strukturen über das RRZE (in Abstimmung mit der Hochschulleitung) gestattet. -
Mailadressen innerhalb des FAU-Netzes müssen auf
.uni-erlangen.deenden. Ausnahmen werden auf Antrag nur für universitätsübergreifende Strukturen über das RRZE (in Abstimmung mit der Hochschulleitung) gestattet.
Diese Regelung wurde vom
Ausschuss
für Rechenanlagen am 11. Mai 2001 beschlossen.
Umsetzung und Leitfaden
Das RRZE hat aufgrund dieses Beschlusses verbindliche Vergaberichtlinien zur Vergabe von
Domainnamen erstellt:
Allgemeine Vergaberichtlinien für Domain- und Internetnamen im Kommunikationsnetz der FAU.
Diese Richtlinien sind verbindlich für die FAU.
