Regeln des Ausschuss für Rechenanlagen

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Regelung für Internet-Namen an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU)

Innerhalb des physikalischen Rechner-Netzes der FAU gilt:

  1. Internet- / Webnamen dürfen nur über das Regionale Rechenzentrum Erlangen (RRZE) beantragt werden.

  2. Alle Rechnernamen im Netz der FAU müssen mit .uni-erlangen.de enden.

  3. Webadressen auf Servern im FAU-Netz müssen auf .uni-erlangen.de enden.
    Ausnahmen werden nur auf Antrag für universitätsübergreifende Strukturen über das RRZE (in Abstimmung mit der Hochschulleitung) gestattet.

  4. Mailadressen innerhalb des FAU-Netzes müssen auf .uni-erlangen.de enden. Ausnahmen werden auf Antrag nur für universitätsübergreifende Strukturen über das RRZE (in Abstimmung mit der Hochschulleitung) gestattet.

Diese Regelung wurde vom Externer Link:  Ausschuss für Rechenanlagen am 11. Mai 2001 beschlossen.

Umsetzung und Leitfaden

Das RRZE hat aufgrund dieses Beschlusses verbindliche Vergaberichtlinien zur Vergabe von Domainnamen erstellt: Externer Link:  Allgemeine Vergaberichtlinien für Domain- und Internetnamen im Kommunikationsnetz der FAU.
Diese Richtlinien sind verbindlich für die FAU.