Die Vorteile barrierefreier Webauftritte haben sich zwischenzeitlich herumgesprochen und sind weitgehend anerkannt. Die vorliegende Checkliste dient der Einhaltung von Standards und gesetzlichen Regeln in Bezug auf Benutzbarkeit und Barrierefreiheit, aber auch zur Förderung der Nachhaltigkeit von Webanwendungen und -auftritten. Sie ist bei allen Beschaffungen auszufüllen, bei denen Webanwendungen oder Webauftritte (unabhängig von etwaigen Zugangsbeschränkungen in Form eines "Intranets") erstellt werden.
Im Falle einer Ausschreibung, ist die Checkliste vom Anbieter auszufüllen. Der Anbieter erhält hierzu die folgende Checkliste in unveränderter Form (mit Angabe der "k.o.-Kriterien").
Werden Fragen mit "Nein" beantwortet, die als "k.o.-Kriterium" ausgezeichnet sind, ist von einer Auftragsvergabe
abzusehen. Ebenso ist von einer Auftragsvergabe abzusehen, wenn die Checkliste nicht ausgefüllt wurde oder
wenn der Anbieter für die Erfüllung der Checkliste eine Preissteigerung von mehr als 10% auf den
Auftragswert ansetzt.
Sollte dennoch die Beschaffung einer Lösung notwendig sein, die die Anforderungen der Checkliste nicht
erfüllen kann, ist eine schriftliche Begründung erforderlich.
Hinweis: Die Checkliste ersetzt nicht die Funktion eines Lasten- und Pflichtenheftes. Die konkreten Anforderungen an Funktionalität und Inhalt sollten in einer eigenen Auftragsdefinition erfasst werden.
Checkliste und Zusatzmaterialien zum Download
Unter folgenden Links steht die Checkliste in verschiedenen Formaten zum Download bereit. Der besseren Nutzbarkeit wegen, wurde die Checkliste aufgeteilt in mehrere Teile:
Deckblatt
Einführender Text zur Checkliste
Checkliste
Eigentliche Checkliste (Version 1.6 - Mai 2007)
Ausnahmeerklärung
Für den Fall, daß Webanwendungen oder Webauftritte der FAU nicht barrierefrei gestaltet werden könnten, ist eine Ausnahmeerklärung auszufüllen, die im folgenden Antragsformular bereitliegt:
Erläuterungen zur Checkliste
IKn diesen Erläuterungen wird jeder einzelne Prüfpunkt erklärt. Zudem sind weiterführende Informationen angegeben.
Hinweise, Fragen und Probleme zur Checkliste
Sollten Fragen zu einzelnen Punkten der Checkliste auftauchen, kann das Webteam des RRZE Hilfe leisten. Ansprechpartner:
Regionales Rechenzentrum Erlangen
Wolfgang Wiese
Martensstrasse 1
91058 Erlangen
Telefon: 09131 / 85 28326
Fax: 09131 / 302941
E-Mail: webmaster@rrze.uni-erlangen.de
Grundsätzlich beruhen alle Punkte der Checkliste auf Anlage 1 der BITV (Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik) und der BayBITV (Bayerisches Pendant der BITV). Siehe auch: Gesetzliche Vorgaben. Die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg ist mit dem Erlass vom 24.10.2006 ab dem 1.1.2007 zur Einhaltung der BayBITV gesetzlich verpflichtet.
(Die Checkliste basiert auf einer Version, die ursprünglich von der Stadt München für Ausschreibungen entwickelt wurde und dort bereits seit Anfang 2006 erfolgreich angewendet wird. In Zusammenarbeit mit den Zuständigen der Stadt München und weiteren Experten wurde sie im Winter 2006/2007 von Wolfgang Wiese für der Einsatz an der Universität Erlangen-Nürnberg weiterentwickelt.)
