Es gibt eine Reihe gesetzlicher Vorgaben, die auf die Gestaltung von
Webauftritten Einfluss nehmen. Einige Gesetze werden dabei durch Verordnungen
präzisiert.
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts sind für die Universität
und deren organisatorisch zugeordnete Einrichtungen im wesentlichen die
Gesetze und Verordnungen des Freistaats Bayern relevant.
Im Rahmen bundesweit gültiger Satzungen, aber auch durch Rahmenverträge
oder zentrale Richtlinien können weitere Regelungen in Kraft treten.
Gesetze
Telemediengesetz (ab dem 1.3.2007)
Mediendienstestaatsvertrages (MDStV) (bis zum 28.02.2007)
Teledienstegesetzes (TDG) (bis zum 28.02.2007)
Gesetz ber Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG)
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Bayerische Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (BayBGG)
Verordnungen
- Bayerische Verordnung zur Gleichmachung von Dokumenten für blinde,
erblindete und sehbehinderte Menschen im Verwaltungsverfahren (BayDokZugV).
Vgl:
Verordnungen
zum BayBGG - Bayerische Verordnung zur Verwendung der Deutschen Geärdensprache
und anderer Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren und in der
Kommunikation mit der Schule (Bayerische Kommunikationshilfenverordnung
- BayKHV). Vgl:
Verordnungen
zum BayBGG - Bayerische Verordnung zur barrierefreien Gestaltung von Webseiten (BayBITV).
Vgl:
Verordnungen
zum BayBGG
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(Liste unvollständig)
Weitere Hinweise
Das Deutsche Forschungsnetz
(DFN) verfügt unter der Webadresse
http://www.dfn.de/content/beratung/rechtimdfn/
über eine umfangreiche Sammlung an weiterführenden Informationen
zu Rechtsthemen im Internet.
Konkrete Rechtsfragen können Sie entweder an den Justitiar der Universität oder an den Justitiar der Forschungsstelle Recht des DFN stellen.
