Es gibt eine Reihe gesetzlicher Vorgaben, die auf die Gestaltung von Webauftritten Einfluss nehmen. Einige Gesetze werden dabei durch Verordnungen präzisiert.
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts sind für die Universität und deren organisatorisch zugeordnete Einrichtungen im wesentlichen die Gesetze und Verordnungen des Freistaats Bayern relevant.
Im Rahmen bundesweit gültiger Satzungen, aber auch durch Rahmenverträge oder zentrale Richtlinien können weitere Regelungen in Kraft treten.

Gesetze

Verordnungen

(Liste unvollständig)

Weitere Hinweise

Das Deutsche Forschungsnetz (DFN) verfügt unter der Webadresse Externer Link:  http://www.dfn.de/content/beratung/rechtimdfn/ über eine umfangreiche Sammlung an weiterführenden Informationen zu Rechtsthemen im Internet.

Konkrete Rechtsfragen können Sie entweder an den Justitiar der Universität oder an den Justitiar der Forschungsstelle Recht des DFN stellen.