Im Oktober 2003 haben sich deutsche und internationale Forschungsorganisationen ( Max-Planck-Gesellschaft, Deutsche Forschungsgemeinschaft, Hochschulrektorenkonferenz, Wissenschaftsrat und andere) dazu verpflichtet, das Prinzip des offenen Zugangs zu wissenschaftlichem Wissen an den deutschen Hochschulen zu etablieren.
Die sogenannte Berliner Erklärung stellt drei Forderungen auf:
Ein neues System des wissenschaftlichen Publizierens: Statt in kommerziellen Zeitschriften zu veröffentlichen, sollen Open Access-Systeme verwendet werden. Eine Qualitätssicherung (z.B. in Form von Peer-Review) soll aber beibehalten werden.
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Umkehr des Zahlungsverkehrs für Zeitschriftenbeiträge: Statt Bibliotheken mit hohen Preisen für Zeitschriftenabonnements zu belasten, bezahlen bei vielen Open Access-Zeitschriften die Autoren (oder deren Institutionen) eine bestimmte Veröffentlichungsgebühr.
Änderung der Autorenverträge bei der Publikation in kostenpflichtigen Zeitschriften: Bisher treten Autoren alle Rechte an den Verleger ab. Sie sollen sie nun wahren können zur eigenen weiteren Verwendung und zur Veröffentlichung der Dokumente z.B. auf der eigenen Homepage oder auf Dokumentenservern.
Die Hochschulen sollen zudem ihre Wissenschaftler explizit auffordern, nach Möglichkeit vor allem in Open Access-Zeitschriften zu veröffentlichen und von anderweitig veröffentlichten Beiträgen eine Kopie in Open Access-Systemen abzulegen.
Weitere Informationen und der genaue Wortlaut der Berliner Erklärung finden Sie unter folgenden Adressen:
Orginaltext der Berliner Erklärung
Informationen zu Open Access von der Universität Münster
Linksammlung zu Open Access von der Universität Bielefeld
Wikipedia-Artikel zur Berliner Erklärung
